Cato on Nostr: nprofile1q…hfvmu Die Änderung der Reihenfolge, in der wir auf der Urkunde stehen, ...
nprofile1qy2hwumn8ghj7un9d3shjtnddaehgu3wwp6kyqpqlnf72mssgflmkwnxtn5l7r0lz9j7lncuzj68sg8ch8v23qucew8s4hfvmu (nprofile…fvmu) Die Änderung der Reihenfolge, in der wir auf der Urkunde stehen, wurde vom Amt abgelehnt.
Wir haben sonst nur spezifiziert, dass wir von PStG 57 (3) Gebrauch machen möchten, also die Vornamen vor der Ehe auf der Urkunde nicht aufgeführt werden sollen.
Meine richtigen Vornamen als Vornamen vor der Ehe in die Urkunde schreiben zu lassen, haben wir nicht versucht.
In Paragraph 10 des SBGG steht: "Nicht mit dem geänderten Geschlechtseintrag und den geänderten Vornamen neu ausgestellt werden:
1. gerichtliche Dokumente,
2. nach dem Beurkundungsgesetz oder dem Personenstandsgesetz errichtete Dokumente".
Ich glaube Eheurkunden fallen unter "nach dem Personenstandsgesetz errichtete Dokumente".
Ich bin auch der Meinung, dass das Offenbarungsverbot greifen sollte, weil aus der Reihenfolge in der Urkunde in Kombination mit dem Datum der Eheschließung hervorgeht, dass mein Geschlechtseintrag "weiblich" war, wenn uns nicht erlaubt wird die Reihenfolge neu festzulegen.
Wir haben sonst nur spezifiziert, dass wir von PStG 57 (3) Gebrauch machen möchten, also die Vornamen vor der Ehe auf der Urkunde nicht aufgeführt werden sollen.
Meine richtigen Vornamen als Vornamen vor der Ehe in die Urkunde schreiben zu lassen, haben wir nicht versucht.
In Paragraph 10 des SBGG steht: "Nicht mit dem geänderten Geschlechtseintrag und den geänderten Vornamen neu ausgestellt werden:
1. gerichtliche Dokumente,
2. nach dem Beurkundungsgesetz oder dem Personenstandsgesetz errichtete Dokumente".
Ich glaube Eheurkunden fallen unter "nach dem Personenstandsgesetz errichtete Dokumente".
Ich bin auch der Meinung, dass das Offenbarungsverbot greifen sollte, weil aus der Reihenfolge in der Urkunde in Kombination mit dem Datum der Eheschließung hervorgeht, dass mein Geschlechtseintrag "weiblich" war, wenn uns nicht erlaubt wird die Reihenfolge neu festzulegen.