BastaBerlin on Nostr: Eine #Kündigung kann sehr erfreulich sein. Eine fristlose Kündigung oder eine ...
Eine #Kündigung kann sehr erfreulich sein. Eine fristlose Kündigung oder eine Kündigung mit #Aufhebungsvertrag, die du unterschrieben hast, machen nix als Ärger. Je nach den Gründen für die Kündigung kann das #Arbeitslosengeld eventuell gemindert, gesperrt oder ganz gestrichen werden. Deshalb empfiehlt sich in der Regel eine frist- und formgerechte #Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht.
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung eingereicht werden. Innerhalb dieser Frist muss die Kündigungsschutzklage beim #Arbeitsgericht eingehen.
Wenige Wochen nach Klageeinreichung kommt es beim Arbeitsgericht zu einer #Güteverhandlung, um eine einvernehmliche Lösung, wie eine Umwandlung der fristlosen Kündigung in eine ordentliche Kündigung, zu erreichen.
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung eingereicht werden. Innerhalb dieser Frist muss die Kündigungsschutzklage beim #Arbeitsgericht eingehen.
Wenige Wochen nach Klageeinreichung kommt es beim Arbeitsgericht zu einer #Güteverhandlung, um eine einvernehmliche Lösung, wie eine Umwandlung der fristlosen Kündigung in eine ordentliche Kündigung, zu erreichen.