benni on Nostr: Kann mir jemand noch mal den Unterschied zwischen Enteignung nach Artikel 14 und 15 ...
Kann mir jemand noch mal den Unterschied zwischen Enteignung nach Artikel 14 und 15 Grundgesetz erklären? Also der Wortlaut ist ja fast identisch. Nach meinem laienhaften Verständnis trägt Art. 15 ja gar nichts zusätzliches bei. Der einzige Unterschied ist doch "zum Zwecke der Vergesellschaftung". Aber in Art. 14 wird ja gar kein Zweck genannt, also ist ja wohl auch dieser Zweck zulässig?
Siehe
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.htmlhttps://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_15.htmlPublished at
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