Zukunft Mobilität on Nostr: Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Neustadt an der Weinstraße im Wege ...
Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Neustadt an der Weinstraße im Wege einstweiligen Rechtsschutzes: Wenn mehrere Bußgeldbescheide und polizeiliche Ansprachen einen Verkehrssünder nicht zur Einsicht bringen, kann die Polizei schlussendlich das Fahrzeug einziehen (§ 22 Nr. 1 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) Rheinland-Pfalz), um die von dem Fahrer ausgehende Gefahr abzuwenden. - LTO - https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-neustadt-an-der-weinstrasse-5l19324nw-polizei-raser-fahrzeug-sicherstellen/