Linuxkumpel :tux: :pop_os: on Nostr: Nach #Urteil des #EuGH ist der Begriff der berechtigten Interessen eng auszulegen. ...
Nach #Urteil des #EuGH ist der Begriff der berechtigten Interessen eng auszulegen. Dieser Beitrag erklärt die Beachtung weiterer #DSGVO-Grundsätze:
https://www.dr-datenschutz.de/eugh-legt-begriff-der-berechtigten-interessen-eng-aus/
https://www.dr-datenschutz.de/eugh-legt-begriff-der-berechtigten-interessen-eng-aus/