Anonymous Germany on Nostr: npub1t727w…xncpm Du vermischt zwei nicht zusammengehörende Dinge. Niemand ...
npub1t727wxpzzeqzhna6rjt2v26qtwuntc4lptwead8jxkjxe39ddh2sjxncpm (npub1t72…ncpm)
Du vermischt zwei nicht zusammengehörende Dinge.
Niemand verlangt, Chats und Messenger von Polizisten generell zu überwachen und ihre Privatsphäre aufzuheben.
Aber wenn durch Durchsuchungen bekannt wird, dass volksverhetzende oder rassistische Bilder verschickt wurden, sollte das auch zumindest strafrechtlich bewertet werden. Es kann nicht sein, dass der Dienstherr Innenministerium mit Hinweis auf eine (nicht einheitlich interpretierte) Rechtslage von Strafverfolgung absieht.
Du vermischt zwei nicht zusammengehörende Dinge.
Niemand verlangt, Chats und Messenger von Polizisten generell zu überwachen und ihre Privatsphäre aufzuheben.
Aber wenn durch Durchsuchungen bekannt wird, dass volksverhetzende oder rassistische Bilder verschickt wurden, sollte das auch zumindest strafrechtlich bewertet werden. Es kann nicht sein, dass der Dienstherr Innenministerium mit Hinweis auf eine (nicht einheitlich interpretierte) Rechtslage von Strafverfolgung absieht.