Karma Sahne on Nostr: Die Anwendung von §48 StVO (Vorladung zum Verkehrsunterricht, z.B. bei ...
Die Anwendung von §48 StVO (Vorladung zum Verkehrsunterricht, z.B. bei Uneinsichtigkeit oder offenkundiger Regelunkenntnis) ist anscheinend für den Betroffenen gar nicht so billig. Hier wird ein Streitwert von 1250 € erwähnt. Das sollte viel häufiger angewendet werden, denke ich. Kosten und Aufwand sind sicher viel wirksamer als die meist lächerlichen Bußgelder.
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