Caspar C. Mierau on Nostr: Kaffee-Steuer-Nerd-Wissen: Ich hatte heute ein längeres Gespräch mit einer ...
Kaffee-Steuer-Nerd-Wissen:
Ich hatte heute ein längeres Gespräch mit einer Kaffeehausbesitzerin und dabei einiges über Kaffee und Steuern gelernt.
Als ich meinen Flat White bezahlte, erwähnte ich nochmal, dass er zum Mitnehmen sei, weil sich das in der Gastronomie steuerlich auswirkt. Verzehr vor Ort wird typischerweise mit 19% besteuert, Mitnahme mit 7%. Ich habe mir das immer so gemerkt, dass Essen vor Ort sozusagen Luxus ist, Mitnahme aber Grundversorgung.
Das führt oft dazu, dass Speisen und Getränke, die vor Ort und für die Mitnahme gleich viel kosten unterschiedlich viel Gewinn bedeuten, da je nach Lage eben 7% oder 19% abgeführt werden müssen. (Ich habe schon Bäckereien gesehen, die für Mitnahme und vor Ortverzehr verschiedene Preise aus diesem Grund aufrufen).
Jedenfalls kamen wir zu dem Thema ins Gespräch und es ist bei Kaffee und Kaffee-Milchgetränken noch einmal anders. Kaffee wird sehr streng besteuert. Für einen reinen Kaffee sind immer 19% fällig, egal ob vor Ort oder bei Mitnahme. Ich erkläre mir das naiv einfach damit, dass es eben traditionell ein Luxusgut ist und entsprechend besteuert wird. Nun wird es aber kompliziert, wenn auch noch Milch im Kaffee ist. Das Finanzamt erkennt je nach Milchanteil den Kaffee als Kaffee oder eben Nicht-Kaffee an. Milchmischgetränke liegen ab einem Milchanteil von 75% dem ermäßigten Steuersatz bei Mitnahme. Das bedeutet in dem Café ganz praktisch, dass sie Latte Macchiato bei Mitnahme mit 7% besteuern, Flat White (doppelter Espresso, deutlich weniger Milch) aber mit 19%. Bei einer Steuerprüfung hat das wohl mal fast rückwirkend die Existenz gekostet.
Nachlesen kann man den steuerlichen Hintergrund hier:
https://www.stb-dethlefs.eu/coffee-to-go-steuerberater-die-baristas-2/
Ich hatte heute ein längeres Gespräch mit einer Kaffeehausbesitzerin und dabei einiges über Kaffee und Steuern gelernt.
Als ich meinen Flat White bezahlte, erwähnte ich nochmal, dass er zum Mitnehmen sei, weil sich das in der Gastronomie steuerlich auswirkt. Verzehr vor Ort wird typischerweise mit 19% besteuert, Mitnahme mit 7%. Ich habe mir das immer so gemerkt, dass Essen vor Ort sozusagen Luxus ist, Mitnahme aber Grundversorgung.
Das führt oft dazu, dass Speisen und Getränke, die vor Ort und für die Mitnahme gleich viel kosten unterschiedlich viel Gewinn bedeuten, da je nach Lage eben 7% oder 19% abgeführt werden müssen. (Ich habe schon Bäckereien gesehen, die für Mitnahme und vor Ortverzehr verschiedene Preise aus diesem Grund aufrufen).
Jedenfalls kamen wir zu dem Thema ins Gespräch und es ist bei Kaffee und Kaffee-Milchgetränken noch einmal anders. Kaffee wird sehr streng besteuert. Für einen reinen Kaffee sind immer 19% fällig, egal ob vor Ort oder bei Mitnahme. Ich erkläre mir das naiv einfach damit, dass es eben traditionell ein Luxusgut ist und entsprechend besteuert wird. Nun wird es aber kompliziert, wenn auch noch Milch im Kaffee ist. Das Finanzamt erkennt je nach Milchanteil den Kaffee als Kaffee oder eben Nicht-Kaffee an. Milchmischgetränke liegen ab einem Milchanteil von 75% dem ermäßigten Steuersatz bei Mitnahme. Das bedeutet in dem Café ganz praktisch, dass sie Latte Macchiato bei Mitnahme mit 7% besteuern, Flat White (doppelter Espresso, deutlich weniger Milch) aber mit 19%. Bei einer Steuerprüfung hat das wohl mal fast rückwirkend die Existenz gekostet.
Nachlesen kann man den steuerlichen Hintergrund hier:
https://www.stb-dethlefs.eu/coffee-to-go-steuerberater-die-baristas-2/