Jörg Müller PräsOLG Karlsruhe on Nostr: npub1ycrha…ulm59 Da ist jetzt der BGH gefragt. Andere Amtsgerichte stellen auf das ...
npub1ycrha553j3ww7w9qq3afxy05u6l52ech5rvgtusm8qpvrqckuxksmulm59 (npub1ycr…lm59) Da ist jetzt der BGH gefragt. Andere Amtsgerichte stellen auf das 10fache des Erlaubten und auf Pflanzenmasse statt THC ab. So weit darf Divergenz in Gesetzesauslegung nicht auseinanderliegen auf Dauer.