BastaBerlin on Nostr: Dank an Harald Thomé & Tacheles für den wichtigen Hinweis: SGB II - Leistungen sind ...
Dank an Harald Thomé & Tacheles für den wichtigen Hinweis:
SGB II - Leistungen sind „spätestens nach Ablauf des Kalendermonates, in dem der Antrag gestellt wurde“ zu erbringen, denn die „Sicherstellung des Existenzminimums der antragstellenden Person(en) […] hat stets im Vordergrund zu stehen“ (Fachliche Weisung 41a.13).
SGB II - Leistungen sind „spätestens nach Ablauf des Kalendermonates, in dem der Antrag gestellt wurde“ zu erbringen, denn die „Sicherstellung des Existenzminimums der antragstellenden Person(en) […] hat stets im Vordergrund zu stehen“ (Fachliche Weisung 41a.13).