Anonymous Germany on Nostr: Gute Staatsanwälte und Richter verstehen "in einer Weise, die geeignet ist, den ...
Gute Staatsanwälte und Richter verstehen "in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören" (§130 StGB) so, dass Öffentlichkeit nicht erforderlich ist.
Gab schon Verurteilungen dazu.
Man muss nur ein bisschen wollen in der Justiz.
Und das Wissen um rechtsextreme Chats bei der Polizei stört den öffentlichen Frieden.
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