Bundeszentrale f. pol. Bildung on Nostr: Laut dem Sender VRT können Wähler/-innen aus der Wählerliste gestrichen werden, ...
Laut dem Sender VRT können Wähler/-innen aus der Wählerliste gestrichen werden, wenn sie innerhalb von 15 Jahren vier Mal fernbleiben. Die Wahlpflicht ist aus dem Jahr 1893. Faktisch wurde seit 2003 niemand in Belgien mehr wegen des Fernbleibens verurteilt. https://www.vrt.be/vrtnws/de/2010/02/12/wie_streng_ist_diewahlpflichtwirklich-1-715193/ Viele Grüße vom bpb Social Media Team