Martin Rost on Nostr: npub1dfrj2…6m8nn npub1um7am…frwf7 Ich habe vorhin versucht herauszufinden, ob die ...
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Ich habe vorhin versucht herauszufinden, ob die DB zum Deutschlandticket eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA, nach Art. 35 DSGVO) durchgeführt hat. Ich habe dazu nichts gefunden. Das allein besagt aber noch nichts.
Das Mindeste, was die DB datenschutzrechtlich in jedem Falle vorlegen können muss, ist eine Schwellwertanalyse ( https://www.lda.bayern.de/media/themen/dsfa_muss_liste_dsk_de.pdf ), mit der die Risikostufe ermittelt wird, also entweder "normales Risiko" (was immer besteht, wenn eine Organisation personenbezogene Daten verarbeitet) oder "hohes Risiko", was die Verpflichtung zur DSFA nach sich zieht.
Eine Schwellwertanalyse mit Hilfe der oben ausgewiesenen Mussliste der DS-Aufsichtsbehörden würde ergeben, dass ein hohes Risiko für Betroffene durch Nutzung des Deutschlandticket besteht (wg. "massenhafte Betroffenheit", "Profiling", vermutl. auch "Scoring"). Es MUSS deshalb eine DSFA vorliegen. Wer fragt bei der DB nach?
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Ich habe vorhin versucht herauszufinden, ob die DB zum Deutschlandticket eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA, nach Art. 35 DSGVO) durchgeführt hat. Ich habe dazu nichts gefunden. Das allein besagt aber noch nichts.
Das Mindeste, was die DB datenschutzrechtlich in jedem Falle vorlegen können muss, ist eine Schwellwertanalyse ( https://www.lda.bayern.de/media/themen/dsfa_muss_liste_dsk_de.pdf ), mit der die Risikostufe ermittelt wird, also entweder "normales Risiko" (was immer besteht, wenn eine Organisation personenbezogene Daten verarbeitet) oder "hohes Risiko", was die Verpflichtung zur DSFA nach sich zieht.
Eine Schwellwertanalyse mit Hilfe der oben ausgewiesenen Mussliste der DS-Aufsichtsbehörden würde ergeben, dass ein hohes Risiko für Betroffene durch Nutzung des Deutschlandticket besteht (wg. "massenhafte Betroffenheit", "Profiling", vermutl. auch "Scoring"). Es MUSS deshalb eine DSFA vorliegen. Wer fragt bei der DB nach?