freemymind on Nostr: Es wird vom deutschen Gesetz definiert: «Eine herabsetzende Äußerung nimmt […] ...
Es wird vom deutschen Gesetz definiert:
«Eine herabsetzende Äußerung nimmt […] erst dann den Charakter der Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Sie muß jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person bestehen.» [BVerfGE 82, 272 (284)]
Jede angeklagte Person hat das recht sich mit einem Richter zu verteidigen, wenn die Person von ihrer Unschuld überzeugt ist. Das liegt daran, dass Deutschland ein Rechtsstaat ist und die Gewaltenteilung einhält.
Und auch die Polizei kann nur mit einem rechtskräftigen Gerichtsbeschluss bei Ihnen zu Hause Geräte einfordern. Das ist nicht ermessen eines Polizisten.
«Eine herabsetzende Äußerung nimmt […] erst dann den Charakter der Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Sie muß jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person bestehen.» [BVerfGE 82, 272 (284)]
Jede angeklagte Person hat das recht sich mit einem Richter zu verteidigen, wenn die Person von ihrer Unschuld überzeugt ist. Das liegt daran, dass Deutschland ein Rechtsstaat ist und die Gewaltenteilung einhält.
Und auch die Polizei kann nur mit einem rechtskräftigen Gerichtsbeschluss bei Ihnen zu Hause Geräte einfordern. Das ist nicht ermessen eines Polizisten.