Freiheitsrechte.org - GFF on Nostr: Die einschlägige Strafnorm § 353d Nr. 3 StGB stellt JEDE Veröffentlichung von ...
Die einschlägige Strafnorm § 353d Nr. 3 StGB stellt JEDE Veröffentlichung von Dokumenten (auch Zitaten!) eines laufenden Strafverfahrens vor der mündlichen Verhandlung unter Strafe – ohne irgendeine Abwägung. Was bedeutet das für die Pressefreiheit?
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/anklage-arne-semsrott-frag-den-staat-berlin-staatsanwaltschaft-353-stgb-pressefreiheit/
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