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Durch das Artikel 10-Gesetz (G10) durfte der Geheimdienst anlasslos internationale Kommunikation wie Telefonate und E-Mails zwischen dem In- und Ausland zur Abwehr von Cybergefahren ohne konkreten Verdacht überwachen. Das hat das Bundesverfassungsgericht jetzt für verfassungswidrig erklärt.
https://freiheitsrechte.org/themen/freiheit-im-digitalen/de-g10
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