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Vertragsbrüchig: Samsung erfüllt Lieferverpflichtung nicht
Wenn man einen Vertrag geschlossen hat, ist man daran gebunden. Das gilt auch dann, wenn der Vertrag im Rahmen von Schnäppchenaktionen zustande gekommen ist.
https://www.heise.de/ratgeber/Vertragsbruechig-Samsung-erfuellt-Lieferverpflichtung-nicht-9749125.html?wt_mc=sm.red.ho.mastodon.mastodon.md_beitraege.md_beitraege&utm_source=mastodon
#Handel #eCommerce #Recht #Samsung #Smartphone #Verbraucherschutz #VorsichtKunde #news
Wenn man einen Vertrag geschlossen hat, ist man daran gebunden. Das gilt auch dann, wenn der Vertrag im Rahmen von Schnäppchenaktionen zustande gekommen ist.
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