Zukunft Mobilität on Nostr: Das BVerwG hat heute Anwohnern zugeparkter Gehwege Anspruch auf Handeln der Kommune ...
Das BVerwG hat heute Anwohnern zugeparkter Gehwege Anspruch auf Handeln der Kommune eingeräumt. Wegen der Dauer und Häufigkeit der Beeinträchtigungen sei das Entschließungsermessen der Beklagten auf Null reduziert; die Beklagte (hier das Land Bremen) sei zum Einschreiten verpflichtet. - Pressemitteilung Nr. 28/2024 | Bundesverwaltungsgericht -
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