Irritationshintergrund🏳️🌈 on Nostr: npub1pyal4…vt3nn npub1juvcc…tpmtf bei Gefahr im Verzug, kann die Polizei ...
npub1pyal4v0x2hp2hjce77q0rn9rr89nval7pwn99pkm8x7dvrkdynps4vt3nn (npub1pya…t3nn) npub1juvccrschg7w674gcv4f32mva0tpqu65j24mmj8hr987zjt0fnyq0tpmtf (npub1juv…pmtf) bei Gefahr im Verzug, kann die Polizei natürlich eingreifen. Wäre ja nicht das erste Mal.
"Bei einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit kann nach § 15 VersammlG eine Versammlung vor ihrem Beginn verboten oder nach Veranstaltungsbeginn aufgelöst werden. Ein Verbot oder eine Auflösung sind jedoch das letzte Mittel."
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatliche-ordnung/versammlungsrecht/versammlungsrecht-node.html#:~:text=Bei%20einer%20unmittelbaren%20Gef%C3%A4hrdung%20der,sind%20jedoch%20das%20letzte%20Mittel.
"Bei einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit kann nach § 15 VersammlG eine Versammlung vor ihrem Beginn verboten oder nach Veranstaltungsbeginn aufgelöst werden. Ein Verbot oder eine Auflösung sind jedoch das letzte Mittel."
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatliche-ordnung/versammlungsrecht/versammlungsrecht-node.html#:~:text=Bei%20einer%20unmittelbaren%20Gef%C3%A4hrdung%20der,sind%20jedoch%20das%20letzte%20Mittel.