C.Suthorn on Nostr: npub17dm8h…0x4ag npub1quycp…pkauq Es ist nicht angemessen, dass die Polizei wegen ...
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Es ist nicht angemessen, dass die Polizei wegen dieser Beleidigung eine Wohnung durchsucht. Ansonsten ist es aber eine Beleidigung und daher je nach Kontext durchaus strafbar. Beleidigungen sind aber Antragsdelikte. Den Antrag kann nur die beleidigte Person stellen. Das hat Grote bereits im originalen Fall nach seiner Aussage oder der Aussage eines Sprechers nicht getan. Polizei und Staatsanwaltschaft hätten daher nicht tätig werden dürfen
Es ist nicht angemessen, dass die Polizei wegen dieser Beleidigung eine Wohnung durchsucht. Ansonsten ist es aber eine Beleidigung und daher je nach Kontext durchaus strafbar. Beleidigungen sind aber Antragsdelikte. Den Antrag kann nur die beleidigte Person stellen. Das hat Grote bereits im originalen Fall nach seiner Aussage oder der Aussage eines Sprechers nicht getan. Polizei und Staatsanwaltschaft hätten daher nicht tätig werden dürfen