Katja Diehl. on Nostr: Der Autor ist Fachanwalt für Verkehrs- und Strafrecht in Frankfurt a.M.. "Derartige ...
Der Autor ist Fachanwalt für Verkehrs- und Strafrecht in Frankfurt a.M..
"Derartige Verwarnungsgeldangebote sollte man ignorieren, gegen die darauf erlassenen Bußgeldbescheide Einspruch einlegen und im Falle einer Verurteilung durch das Amtsgericht Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde stellen.
Wer übrigens in der Vergangenheit Opfer eines Onlinehilfssheriffs geworden ist, kann sich gegen zu Unrecht gezahlte Verwarn- oder Bußgelder nicht mehr wehren."
"Derartige Verwarnungsgeldangebote sollte man ignorieren, gegen die darauf erlassenen Bußgeldbescheide Einspruch einlegen und im Falle einer Verurteilung durch das Amtsgericht Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde stellen.
Wer übrigens in der Vergangenheit Opfer eines Onlinehilfssheriffs geworden ist, kann sich gegen zu Unrecht gezahlte Verwarn- oder Bußgelder nicht mehr wehren."