Ulrich Kelber on Nostr: Nein, so geht das nicht. Es steht eben nicht im Ermessen einer Sicherheitsbehörde, ...
Nein, so geht das nicht. Es steht eben nicht im Ermessen einer Sicherheitsbehörde, was sie tun will. Und Maßnahmen müssen konkret, transparent und verhältnismäßig sein. Grundrechte können nicht einfach eingeschränkt werden, das ist der klare Auftrag des Grundgesetzes. Und dies hat auch das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber oft genug deutlich gemacht. Ganz ehrlich: Diese Haltung, die im Zitat zum Ausdruck kommt, macht mir Angst [2/2]
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