MarcusFuchs on Nostr: ⚖️ Unterbrechung: Anwalt stellt als erstes wichtige Anträge ⚖️ Nachdem die ...
⚖️ Unterbrechung: Anwalt stellt als erstes wichtige Anträge ⚖️
Nachdem die Staatsanwaltschaft über 1 Stunde lang ihre Anklage verlesen hatte, ist nun endlich Biancas Verteidiger am Zug und stellt als allererstes zwei wichtige Anträge:
1. Zulassung digitaler Geräte und mobiler Datenübertragung während der Verhandlung für die Verteidigung, da sonst keine Einsicht in die digitale Akte und damit keine ordentliche Verteidigung möglich ist.
2. Umfassende Akteneinsicht, da die Verteidigung seit Mai 2023 (Zwischenverfahren) keine umfassende Akteneinsicht mehr hatte und damit Bianca nicht ordentlich verteidigen kann.
Des Weiteren stellte sich heraus, dass das Gericht den Wahlpflichtverteidiger Wolff abgelehnt hatte, der Wahlpflichtverteidiger Boleslawsky anscheinend nur für die Untersuchungshaft mandatiert sei und sie damit derzeit nur einen einzigen Pflichtverteidiger (Brunzel) im Hauptsacheverfahren hat. Auch das sei aus Sicht der Verteidigung aufgrund der Komplexität des Falles völlig unzureichend.
Nach all dem überrascht es nicht mehr, dass der vorsitzende Richter erst gestern die Verlegung der Verhandlung verfügt hat und somit selbst die Anwälte erst gestern Abend davon erfuhren.
#BiancaWitzschel #Witzschel #Dresden
Nachdem die Staatsanwaltschaft über 1 Stunde lang ihre Anklage verlesen hatte, ist nun endlich Biancas Verteidiger am Zug und stellt als allererstes zwei wichtige Anträge:
1. Zulassung digitaler Geräte und mobiler Datenübertragung während der Verhandlung für die Verteidigung, da sonst keine Einsicht in die digitale Akte und damit keine ordentliche Verteidigung möglich ist.
2. Umfassende Akteneinsicht, da die Verteidigung seit Mai 2023 (Zwischenverfahren) keine umfassende Akteneinsicht mehr hatte und damit Bianca nicht ordentlich verteidigen kann.
Des Weiteren stellte sich heraus, dass das Gericht den Wahlpflichtverteidiger Wolff abgelehnt hatte, der Wahlpflichtverteidiger Boleslawsky anscheinend nur für die Untersuchungshaft mandatiert sei und sie damit derzeit nur einen einzigen Pflichtverteidiger (Brunzel) im Hauptsacheverfahren hat. Auch das sei aus Sicht der Verteidigung aufgrund der Komplexität des Falles völlig unzureichend.
Nach all dem überrascht es nicht mehr, dass der vorsitzende Richter erst gestern die Verlegung der Verhandlung verfügt hat und somit selbst die Anwälte erst gestern Abend davon erfuhren.
#BiancaWitzschel #Witzschel #Dresden