Dorin Popa on Nostr: Das Landgericht München I hat die von zwei Journalisten eingereichten Beschwerden ...
Das Landgericht München I hat die von zwei Journalisten eingereichten Beschwerden gegen das heimliche Abhören des Pressetelefons der Letzten Generation zurückgewiesen. Gegen die Entscheidung prüfen RSF Reporter ohne Grenzen und die Gesellschaft für Freiheitsrechte weitere rechtliche Schritte. https://www.reporter-ohne-grenzen.de/pressemitteilungen/meldung/landgericht-weist-beschwerden-zweier-journalisten-zurueck