Peter Schmidt 🦈 on Nostr: In Waffenverbotszonen ist das Mitführen von Waffen und Messern – unabhängig von ...
In Waffenverbotszonen ist das Mitführen von Waffen und Messern – unabhängig von der Art des Messers und seiner Klingenlänge – verboten.
Das Mitführen von anderen spitzen Gegenständen, an denen man sich verletzen könnte, ist nicht eindeutig geregelt, fällt aber prinzipiell unter das Verbot.
Die Polizei kann bei allen Bürger:innen – unabhängig von einem konkreten Verdacht – fortan Kontrollen durchführen und Gegenstände sicherstellen. Zudem können Bußgelder in Höhe bis zu 10.000 Euro ausgesprochen werden.
Das Mitführen von anderen spitzen Gegenständen, an denen man sich verletzen könnte, ist nicht eindeutig geregelt, fällt aber prinzipiell unter das Verbot.
Die Polizei kann bei allen Bürger:innen – unabhängig von einem konkreten Verdacht – fortan Kontrollen durchführen und Gegenstände sicherstellen. Zudem können Bußgelder in Höhe bis zu 10.000 Euro ausgesprochen werden.