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Artikel: Steuern sind Raub — Die Marktradikalen
Autor scala Twitter
10 - 13 minutes
Im folgenden Artikel möchte ich handlungslogisch aufzeigen, warum Steuern Raub sind.
Der Staat hat die Entscheidungsgewalt über ein Gebiet, worauf er innerhalb dieses seine Eigentumsansprüche geltend macht. Doch welchen Ursprung haben diese Eigentumsansprüche, genauer: Woher stammen diese? Franz Oppenheimer trifft der Sache auf den Punkt. Zitat:
[Der Staat] ist seiner Entstehung nach ganz und seinem Wesen nach […] eine gesellschaftliche Einrichtung, die von einer siegreichen Menschengruppe einer besiegten Menschengruppe aufgezwungen wurde mit dem einzigen Zwecke, die Herrschaft der ersten über die letzte zu regeln und gegen innere Aufstände und äußere Angriffe zu sichern. [1]
Heute - aposteri (nach der Erfahrung) - hat der Staat also das Zwangsmonopol auf Gewalt und Rechtssprechung in seinem Territorium, also innerhalb der Staatsgrenzen, inne und er ist dadurch gekennzeichnet, dass er sein Einkommen mit den Mitteln des Zwangs und der Gewalt (den politischen Mitteln nach Oppenheimer) einfordert, durchsetzt und umverteilt. Das Eigentum des Staates geht daher aus kriegerischen Auseinandersetzung über Raub, Sklaverei und Mord geschichtlich hervor oder durch Enteignung allgemein, worauf ich später noch kommen werde. [2]
Die Existenz einer Besteuerung eines Monopolisten, wie der Staat es ist, die gegen jede Freiwilligkeit einhergeht, kann keine Neutralität veranlassen, denn ein Besteuerungssystem ist de facto ein Umverteilungssystem von einer herrschenden Klasse über eine beherrschte Klasse. [3]
Eine auf Zwang gegründete Herrschaft ist nicht kompatibel mit der Idee der Freiheit. Denn der Staat bevormundet, indem er mit seinen Regeln, Ver- und Gebote - unabhängig vom Bedarf der Freiwilligkeit - seine Interessen per Mehrheitsbeschluss als (zwangs-)legitim erklärt. [4] Beispielsweise (1) legitimiert er Krieg als eine notwendige Form der Verteidigung gegen einen anderen Aggressor oder ist selbst der Aggressor und führt diesen Krieg. Der Staat ist schlichtweg keine Repräsentation der Mehrheit der Menschen, denn (2) „[…] selbst wenn er es täte; selbst wenn 70 Prozent der Menschen entschieden, die anderen 30 Prozent zu morden, würde dies immer noch Mord bleiben […] Keine biologistische Metapher […] dass «wir alle gegenseitig Teil des Ganzen» wären, darf erlaubt sein, um diese grundsätzliche Tatsache zu verschleiern“ die Aggression am Eigentum auszublenden. [5]
Aber was ist Eigentum bzw. Eigentumsrecht?
Thorsten Polleit beschreibt das Eigentum als die Freiheit am eigenen Körper, das Selbsteigentum. Darüberhinaus beanspruchen wir erweitertes Eigentum an externe Gütern, sofern es auf eine nicht aggressive Weise geschieht, d. h. die physische Integrität des Eigentums anderer nicht verletzt wird. [6]
Erweitertes Eigentum kann (1) über den freiwilligen Weg der Aneignung eigentümerloser Gegenstände, (2) über den freiwilligen Tausch oder (3) durch freiwillige Schenkung erlangt werden. Das handelnde Individuum verfolgt dabei eigene Ziele. Es verfolgt deshalb Ziele, weil es sich mit seinen Handlung einen Eigennutz verspricht. Ein Eigennutz ist in der Regel die Besserung eines Zustandes bspw. durch Verminderung oder Beseitigung von Unzufriedenheit, die das Individuum aus subjektiver Sicht bewertet, und nur aus subjektiver Sicht! Es besteht der Anreiz seine Entscheidungen mit Sorgfalt zu treffen, wenn man Eigentum besitzt, da Fehlentscheidungen sich negativ darauf auswirken können. Das Eigentum ist damit eng an die Freiheit und dem Wohlstand gekoppelt und gilt, wie vorangehend erläutert wurde, als apriori, und damit unwiderlegbar erkenntnisunabhängig.
Aggression auf das Eigentum
Der andere Weg geht über die Enteignung des Produzierten anderer. Dies stellt damit eine unfreiwillige, gar feindselige Handlung dar, indem sich nur eine Seite der Handlung besser stellt. Niemand würde freiwillig zu seinem Nachteil eine Handlung treffen, wenn er für sich selbst nichts davon verspricht, um eine Besserung herbeizuführen oder gar sich schlechter als vorher stellt, also keinen Eigennutz davon mitnimmt (selbst wenn ich für mich Nachteile in Kauf nehme, um jemanden anderes einen Vorteil herauszuschlagen, wäre es maximal eine winneutrale-Handlung; jemanden anderes einen Vorteil zu erweisen, wäre keine Unfreiwilligkeit, sondern eine Freiwilligkeit).
Feindselige Handlungen veranlasst der Staat dadurch, dass er droht Gewalt einzusetzen oder diese ausführt, weil der Staat, wie wir ihn heute kennen, das Gewaltmonopol inne hat. Es ist die Aggression auf die Selbstbestimmungsrechte des Individuums. Es ist damit unvereinbar mit dem Eigentumsbegriff. Es mag zwar Menschengruppen geben - denn der Staat ist nichts weiter als eine Ansammlung von Menschen, die ihre Eigeninteressen durch „politische Täuschung durch Propaganda und Indoktrination“ [7] durchsetzen wollen - die solch einen „Vertrag der Zwangsdurchsetzung“ unterschreiben würden. Es ist jedoch handlungslogisch unwiderlegbar, wenn sich eine Gruppe gegenüber einer anderen (oder einem Individuum) einen Vorteil erzwingt, dass die gezwungene Gruppe davon einen Nachteil erleidet, weil sie keinen Eigennutz für sich mitnimmt. Entscheidet ein anderer, ein Aggressor, über das Eigentum eines anderen, schwindet schlichtweg der Anreiz gute Entscheidungen zu treffen und führt zur Verschwendung. Aus Sicht des Staates wird aus dem Anreiz ein Fehlanreiz Leistungen, die andere erbracht haben, übermäßig oder gar ohne Bedarf auszunutzen.
Besteuerung ist eine Eigentumsrechtverletzung
«Steuern sind Raub» ist selbstevident. Eine Besteuerung ist eine durch Zwang über die Methode der Gewalt(-androhung) offensichtliche Eigentumsrechtverletzung, weil die Unfreiwilligkeit nicht bestritten werden kann, weil allein schon das Wort „Taxe“ eine Zwangshandlung ist und weil es keinen Anspruch auf Gegenleistung suggeriert. Das ist handlungslogisch ein Apriori.
Da, wo Abgaben auf Freiwilligkeit beruhen - wo sich Gemeineigentum, wie z. B. das gemeinsame Nutzen von Straßen, Straßenbeleuchtung, Netzausbau etc. lohnt - erhofft sich das Individuum Vorteile für sich und auch für andere. Zum einen, um seine Unzufriedenheit zu lindern - sich besser zu stellen - und zum anderen als menschliches Individuum, als Produzent, als Unternehmer anderen dienlich zu sein. Diese Vorteile sind immer Win-Win-Situationen, die allerdings nur vollständig im freiwilligen Handeln und Kooperieren erreicht werden können. Wären sie keine Win-Win-Situationen würde das Individuum, nehmen wir den Unternehmer, ökonomisch zu seinem Nachteil handeln. Stattdessen werden durch die Unfreiwilligkeit Kapitalstrukturen des Unternehmers gemindert - die für Investitionen, Spenden oder Kapitalbildung in Frage gekommen wären - und Ressourcen durch die Umverteilung von Raubgeld verschwendet, an Stellen, wo es weder Bedarf gibt noch ein zentraler Akteur überhaupt wissen kann, welche Vor- oder Nachteile diese Umverteilung hat, welche Opportunitätskosten es gibt. Dies regelt eben die freiwillige Kooperation, einer freier Markt im Optimum, der sich über den Preis organisiert und sich über den Zins (gesellschaftlich) koordiniert, um die Informationen zu erhalten, wo es Bedarfe gibt und um eine Renditerechnung unverzerrt aufstellen zu können.
Ein freier Markt macht damit eine über die Zeitdimension exakte Wirtschaftlichkeitsrechnung möglich. Das würde veranlassen, dass Unternehmen über eine längere Zeit besser Investitionen planen und vor allem auch effizienter werden, indem man auf dem Markt dienlich sein Kapital einsetzt, quasi in Vorkasse geht, um später Dienstleistungen und Waren abzusetzen. Am Ende entscheidet der Konsument schließlich, wo und ob er die Waren und Dienstleistungen kauft. Der Staat beraubt noch anderweitig über Besteuerung. Durch politische Maßnahmen, den Interventionismus, ist es ebenso unvorhersehbar (und dabei möchte ich das Fiatgeldsystem außen vor lassen, da es hier einiges an Erklärungen sprengen würde), dass den Unternehmen sowie den Konsumenten, die Wirtschaftlichkeitsrechnung insofern ebenso erschwert wird:
Abrupte, fiskalische Änderungen führen dazu, dass Investitionen abgeschrieben werden müssen oder es zu unvorhersehbaren Kosten kommt, sowie die Verschlechterung der Gewinnaussichten, die es so in einem freien Markt nicht gegeben hätte. Dies verstärkt den Konkurrenzdruck und macht Investitionen weniger attraktiv. Das wiederum kann zur Minderung von Kapitalstrukturen und Produktionsstrukturen führen, ganz zu Schweigen, die Zeitpräferenz der Unternehmer erhöht, aufgrund schlechter planbarer Ungewissheiten, oder gar ihre Tätigkeit in steuerlich freundlichere Regionen verlegen.
Fazit
Steuern sind Raub, weil es eine unfreiwillige Handlungsweise ist, unter Zwang sein Eigentum abzugeben. Dagegen wäre eine auf Freiwilligkeit basierende Abgabe, die dem Individuum einen Vorteil verspricht, wie etwa eine selbstgewählte Sicherheitsdienstleistung oder individuell zugeschnittene Versicherung, keine feindselige Handlung, wie es bei der Besteuerung der Fall ist. Der Unterschied ist, dass Abgaben aus der individuellen, subjektiven Sichtweise, den Präferenzen (Vorlieben) heraus, anders zu werten sind, als eine von oben aufoktroyierte Besteuerung. In einem kleinen Territorium, wie bspw. freie Privatstädte, lässt sich auch viel genauer abschätzen, wo Abgaben für die Menschen aus ihrer Sicht Sinn machen und wo nicht, da man aus Präferenzen der Individuen deduziert.
Ergo: Der Staat greift über das Mittel der Gewalt zurück, Steuern einzufordern. Damit begeht er eine feindselige Handlung auf die Selbstbestimmungsrechte - dem Eigentum - des Individuums. Abschließen möchte ich mit folgendem Zitat von Murray N. Rothbard:
Die Besteuerung ist schlicht und einfach Diebstahl, auch wenn es sich um einen Diebstahl in großem und kolossalem Ausmaß handelt, mit dem kein anerkannter Krimineller mithalten kann. Es handelt sich um eine zwangsweise Beschlagnahmung des Eigentums der Einwohner oder Untertanen des Staates. [8]
Quellen:
[1] Franz Oppenheimer, Der Staat, 1929
[2] Murray N. Rothbard, Die Ethik der Freiheit, 2013, S. 178
[3] Murray N. Rothbard, Die Ethik der Freiheit, 2013, S. 181
[4] Titus Gebel, Freie Privatstädte, 2018, S. 17
[5] Murray N. Rothbard, Anatomie des Staates, Der Aporist - Online Journal 1.1 September 2010, S. 3-4
[6] Thorsten Polleit, Warum Freiheit einen freien Markt für Geld braucht, 2022
[7] Andreas Tiedtke; Politik, wie wir sie heute kennen, ist keine wohlmeinende Veranstaltungpolitik-wie-wir-sie-heute-kennen-ist-keine-wohlmeinendeveranstaltung/, 2022
[8]Murray N. Rothbard, Übersetzung aus The Ethics of Liberty, 2012
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[1]\n\nHeute - aposteri (nach der Erfahrung) - hat der Staat also das Zwangsmonopol auf Gewalt und Rechtssprechung in seinem Territorium, also innerhalb der Staatsgrenzen, inne und er ist dadurch gekennzeichnet, dass er sein Einkommen mit den Mitteln des Zwangs und der Gewalt (den politischen Mitteln nach Oppenheimer) einfordert, durchsetzt und umverteilt. Das Eigentum des Staates geht daher aus kriegerischen Auseinandersetzung über Raub, Sklaverei und Mord geschichtlich hervor oder durch Enteignung allgemein, worauf ich später noch kommen werde. [2]\n\nDie Existenz einer Besteuerung eines Monopolisten, wie der Staat es ist, die gegen jede Freiwilligkeit einhergeht, kann keine Neutralität veranlassen, denn ein Besteuerungssystem ist de facto ein Umverteilungssystem von einer herrschenden Klasse über eine beherrschte Klasse. [3]\n\nEine auf Zwang gegründete Herrschaft ist nicht kompatibel mit der Idee der Freiheit. Denn der Staat bevormundet, indem er mit seinen Regeln, Ver- und Gebote - unabhängig vom Bedarf der Freiwilligkeit - seine Interessen per Mehrheitsbeschluss als (zwangs-)legitim erklärt. [4] Beispielsweise (1) legitimiert er Krieg als eine notwendige Form der Verteidigung gegen einen anderen Aggressor oder ist selbst der Aggressor und führt diesen Krieg. Der Staat ist schlichtweg keine Repräsentation der Mehrheit der Menschen, denn (2) „[…] selbst wenn er es täte; selbst wenn 70 Prozent der Menschen entschieden, die anderen 30 Prozent zu morden, würde dies immer noch Mord bleiben […] Keine biologistische Metapher […] dass «wir alle gegenseitig Teil des Ganzen» wären, darf erlaubt sein, um diese grundsätzliche Tatsache zu verschleiern“ die Aggression am Eigentum auszublenden. [5]\nAber was ist Eigentum bzw. Eigentumsrecht?\n\nThorsten Polleit beschreibt das Eigentum als die Freiheit am eigenen Körper, das Selbsteigentum. Darüberhinaus beanspruchen wir erweitertes Eigentum an externe Gütern, sofern es auf eine nicht aggressive Weise geschieht, d. h. die physische Integrität des Eigentums anderer nicht verletzt wird. [6]\n\nErweitertes Eigentum kann (1) über den freiwilligen Weg der Aneignung eigentümerloser Gegenstände, (2) über den freiwilligen Tausch oder (3) durch freiwillige Schenkung erlangt werden. Das handelnde Individuum verfolgt dabei eigene Ziele. Es verfolgt deshalb Ziele, weil es sich mit seinen Handlung einen Eigennutz verspricht. Ein Eigennutz ist in der Regel die Besserung eines Zustandes bspw. durch Verminderung oder Beseitigung von Unzufriedenheit, die das Individuum aus subjektiver Sicht bewertet, und nur aus subjektiver Sicht! Es besteht der Anreiz seine Entscheidungen mit Sorgfalt zu treffen, wenn man Eigentum besitzt, da Fehlentscheidungen sich negativ darauf auswirken können. Das Eigentum ist damit eng an die Freiheit und dem Wohlstand gekoppelt und gilt, wie vorangehend erläutert wurde, als apriori, und damit unwiderlegbar erkenntnisunabhängig.\nAggression auf das Eigentum\n\nDer andere Weg geht über die Enteignung des Produzierten anderer. Dies stellt damit eine unfreiwillige, gar feindselige Handlung dar, indem sich nur eine Seite der Handlung besser stellt. Niemand würde freiwillig zu seinem Nachteil eine Handlung treffen, wenn er für sich selbst nichts davon verspricht, um eine Besserung herbeizuführen oder gar sich schlechter als vorher stellt, also keinen Eigennutz davon mitnimmt (selbst wenn ich für mich Nachteile in Kauf nehme, um jemanden anderes einen Vorteil herauszuschlagen, wäre es maximal eine winneutrale-Handlung; jemanden anderes einen Vorteil zu erweisen, wäre keine Unfreiwilligkeit, sondern eine Freiwilligkeit).\n\nFeindselige Handlungen veranlasst der Staat dadurch, dass er droht Gewalt einzusetzen oder diese ausführt, weil der Staat, wie wir ihn heute kennen, das Gewaltmonopol inne hat. Es ist die Aggression auf die Selbstbestimmungsrechte des Individuums. Es ist damit unvereinbar mit dem Eigentumsbegriff. Es mag zwar Menschengruppen geben - denn der Staat ist nichts weiter als eine Ansammlung von Menschen, die ihre Eigeninteressen durch „politische Täuschung durch Propaganda und Indoktrination“ [7] durchsetzen wollen - die solch einen „Vertrag der Zwangsdurchsetzung“ unterschreiben würden. Es ist jedoch handlungslogisch unwiderlegbar, wenn sich eine Gruppe gegenüber einer anderen (oder einem Individuum) einen Vorteil erzwingt, dass die gezwungene Gruppe davon einen Nachteil erleidet, weil sie keinen Eigennutz für sich mitnimmt. Entscheidet ein anderer, ein Aggressor, über das Eigentum eines anderen, schwindet schlichtweg der Anreiz gute Entscheidungen zu treffen und führt zur Verschwendung. Aus Sicht des Staates wird aus dem Anreiz ein Fehlanreiz Leistungen, die andere erbracht haben, übermäßig oder gar ohne Bedarf auszunutzen.\nBesteuerung ist eine Eigentumsrechtverletzung\n\n«Steuern sind Raub» ist selbstevident. Eine Besteuerung ist eine durch Zwang über die Methode der Gewalt(-androhung) offensichtliche Eigentumsrechtverletzung, weil die Unfreiwilligkeit nicht bestritten werden kann, weil allein schon das Wort „Taxe“ eine Zwangshandlung ist und weil es keinen Anspruch auf Gegenleistung suggeriert. Das ist handlungslogisch ein Apriori.\n\nDa, wo Abgaben auf Freiwilligkeit beruhen - wo sich Gemeineigentum, wie z. B. das gemeinsame Nutzen von Straßen, Straßenbeleuchtung, Netzausbau etc. lohnt - erhofft sich das Individuum Vorteile für sich und auch für andere. Zum einen, um seine Unzufriedenheit zu lindern - sich besser zu stellen - und zum anderen als menschliches Individuum, als Produzent, als Unternehmer anderen dienlich zu sein. Diese Vorteile sind immer Win-Win-Situationen, die allerdings nur vollständig im freiwilligen Handeln und Kooperieren erreicht werden können. Wären sie keine Win-Win-Situationen würde das Individuum, nehmen wir den Unternehmer, ökonomisch zu seinem Nachteil handeln. Stattdessen werden durch die Unfreiwilligkeit Kapitalstrukturen des Unternehmers gemindert - die für Investitionen, Spenden oder Kapitalbildung in Frage gekommen wären - und Ressourcen durch die Umverteilung von Raubgeld verschwendet, an Stellen, wo es weder Bedarf gibt noch ein zentraler Akteur überhaupt wissen kann, welche Vor- oder Nachteile diese Umverteilung hat, welche Opportunitätskosten es gibt. Dies regelt eben die freiwillige Kooperation, einer freier Markt im Optimum, der sich über den Preis organisiert und sich über den Zins (gesellschaftlich) koordiniert, um die Informationen zu erhalten, wo es Bedarfe gibt und um eine Renditerechnung unverzerrt aufstellen zu können.\n\nEin freier Markt macht damit eine über die Zeitdimension exakte Wirtschaftlichkeitsrechnung möglich. Das würde veranlassen, dass Unternehmen über eine längere Zeit besser Investitionen planen und vor allem auch effizienter werden, indem man auf dem Markt dienlich sein Kapital einsetzt, quasi in Vorkasse geht, um später Dienstleistungen und Waren abzusetzen. Am Ende entscheidet der Konsument schließlich, wo und ob er die Waren und Dienstleistungen kauft. Der Staat beraubt noch anderweitig über Besteuerung. Durch politische Maßnahmen, den Interventionismus, ist es ebenso unvorhersehbar (und dabei möchte ich das Fiatgeldsystem außen vor lassen, da es hier einiges an Erklärungen sprengen würde), dass den Unternehmen sowie den Konsumenten, die Wirtschaftlichkeitsrechnung insofern ebenso erschwert wird:\n\nAbrupte, fiskalische Änderungen führen dazu, dass Investitionen abgeschrieben werden müssen oder es zu unvorhersehbaren Kosten kommt, sowie die Verschlechterung der Gewinnaussichten, die es so in einem freien Markt nicht gegeben hätte. Dies verstärkt den Konkurrenzdruck und macht Investitionen weniger attraktiv. Das wiederum kann zur Minderung von Kapitalstrukturen und Produktionsstrukturen führen, ganz zu Schweigen, die Zeitpräferenz der Unternehmer erhöht, aufgrund schlechter planbarer Ungewissheiten, oder gar ihre Tätigkeit in steuerlich freundlichere Regionen verlegen.\nFazit\n\nSteuern sind Raub, weil es eine unfreiwillige Handlungsweise ist, unter Zwang sein Eigentum abzugeben. Dagegen wäre eine auf Freiwilligkeit basierende Abgabe, die dem Individuum einen Vorteil verspricht, wie etwa eine selbstgewählte Sicherheitsdienstleistung oder individuell zugeschnittene Versicherung, keine feindselige Handlung, wie es bei der Besteuerung der Fall ist. Der Unterschied ist, dass Abgaben aus der individuellen, subjektiven Sichtweise, den Präferenzen (Vorlieben) heraus, anders zu werten sind, als eine von oben aufoktroyierte Besteuerung. In einem kleinen Territorium, wie bspw. freie Privatstädte, lässt sich auch viel genauer abschätzen, wo Abgaben für die Menschen aus ihrer Sicht Sinn machen und wo nicht, da man aus Präferenzen der Individuen deduziert.\n\nErgo: Der Staat greift über das Mittel der Gewalt zurück, Steuern einzufordern. Damit begeht er eine feindselige Handlung auf die Selbstbestimmungsrechte - dem Eigentum - des Individuums. Abschließen möchte ich mit folgendem Zitat von Murray N. Rothbard:\n\n Die Besteuerung ist schlicht und einfach Diebstahl, auch wenn es sich um einen Diebstahl in großem und kolossalem Ausmaß handelt, mit dem kein anerkannter Krimineller mithalten kann. Es handelt sich um eine zwangsweise Beschlagnahmung des Eigentums der Einwohner oder Untertanen des Staates. [8]\n\nQuellen:\n\n [1] Franz Oppenheimer, Der Staat, 1929\n\n [2] Murray N. Rothbard, Die Ethik der Freiheit, 2013, S. 178\n\n [3] Murray N. Rothbard, Die Ethik der Freiheit, 2013, S. 181\n\n [4] Titus Gebel, Freie Privatstädte, 2018, S. 17\n\n [5] Murray N. Rothbard, Anatomie des Staates, Der Aporist - Online Journal 1.1 September 2010, S. 3-4\n\n [6] Thorsten Polleit, Warum Freiheit einen freien Markt für Geld braucht, 2022\n\n [7] Andreas Tiedtke; Politik, wie wir sie heute kennen, ist keine wohlmeinende Veranstaltungpolitik-wie-wir-sie-heute-kennen-ist-keine-wohlmeinendeveranstaltung/, 2022\n\n [8]Murray N. Rothbard, Übersetzung aus The Ethics of Liberty, 2012\n\n",
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