André on Nostr: "Die Bundesnetzagentur darf in Pressemitteilungen, in denen sie über erteilte ...
"Die Bundesnetzagentur darf in Pressemitteilungen, in denen sie über erteilte Bußgelder berichtet, das betroffene Unternehmen nicht namentlich nennen. Die Mitteilung habe sonst anprangernde Wirkung und verletze Art. 12 GG"
Wie Absurd ist das bitteschön?
Natürlich hat das anprangernde Wirkung, genau die muss es auch haben, wenn öffentlich handeln Unternehmen falsch handeln.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/1-k-3664-21-vg-koeln-bundesnetzagentur-pressemitteilung-bussgeld-berufsfreiheit-eingriff-pressefreiheit/?r=rss
Wie Absurd ist das bitteschön?
Natürlich hat das anprangernde Wirkung, genau die muss es auch haben, wenn öffentlich handeln Unternehmen falsch handeln.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/1-k-3664-21-vg-koeln-bundesnetzagentur-pressemitteilung-bussgeld-berufsfreiheit-eingriff-pressefreiheit/?r=rss