marco balmer on Nostr: #Bundesverfassung #Schweiz - Art. 8 Rechtsgleichheit 1 Alle Menschen sind vor dem ...
#Bundesverfassung #Schweiz - Art. 8 Rechtsgleichheit
1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2 Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
(...)
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1999/404/de#art_8
1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2 Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
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https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1999/404/de#art_8