Jörg Müller PräsOLG Karlsruhe on Nostr: #Justiz #TeamResopal #Unabhängigkeit Der GVP gilt ab 1.1. für das ganze Jahr. ...
#Justiz #TeamResopal #Unabhängigkeit
Der GVP gilt ab 1.1. für das ganze Jahr. Änderungen sind nur zulässig, wenn etwas passiert, das vor dem 1.1. nicht absehbar war + mit dem bestehenden GVP nicht zu bewältigen ist. Dazu gehören Personalwechsel, längere Krankheiten, schwere Ungleichgewichte der Fallbelastung zwischen den Richter*innen (z.B. Klagewelle).
Die GVP-Änderung hier im laufenden Jahr ist also ungewöhnlich + braucht starke Gründe.
5/x
Der GVP gilt ab 1.1. für das ganze Jahr. Änderungen sind nur zulässig, wenn etwas passiert, das vor dem 1.1. nicht absehbar war + mit dem bestehenden GVP nicht zu bewältigen ist. Dazu gehören Personalwechsel, längere Krankheiten, schwere Ungleichgewichte der Fallbelastung zwischen den Richter*innen (z.B. Klagewelle).
Die GVP-Änderung hier im laufenden Jahr ist also ungewöhnlich + braucht starke Gründe.
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