microbloggertom on Nostr: LDI NRW schreibt mir: "Zunächst ist im Zusammenhang mit Messengerdiensten, zu denen ...
LDI NRW schreibt mir:
"Zunächst ist im Zusammenhang mit Messengerdiensten, zu denen auch #WhatsApp zählt, zu berücksichtigen, dass diese als Telekommunikationsdienste zu qualifizieren sind. [...] Die Betreiber der Telekommunikationsdienste fallen nach § 29 Abs. 1 #TTDSG grundsätzlich in die aufsichtsbehördliche Zuständigkeit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)."
Passiert beim npub1p3jq5yf7akf2d55xfutlewyzaa3uctex27ydrj9vh3jy29ncla9sa0npd3 (npub1p3j…npd3) etwas in Richtung metadaten-speichender Messenger?
"Zunächst ist im Zusammenhang mit Messengerdiensten, zu denen auch #WhatsApp zählt, zu berücksichtigen, dass diese als Telekommunikationsdienste zu qualifizieren sind. [...] Die Betreiber der Telekommunikationsdienste fallen nach § 29 Abs. 1 #TTDSG grundsätzlich in die aufsichtsbehördliche Zuständigkeit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)."
Passiert beim npub1p3jq5yf7akf2d55xfutlewyzaa3uctex27ydrj9vh3jy29ncla9sa0npd3 (npub1p3j…npd3) etwas in Richtung metadaten-speichender Messenger?