weit_im_westen on Nostr: nprofile1q…usqvs nprofile1q…xjvpx Richtig, es gibt nicht wirklich eine ...
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Richtig,
es gibt nicht wirklich eine Vergleichbarkeit -
das Eine entscheidet ein Strafgericht, das Andere ein Verwaltungsgericht.
Bei dem Einen geht's um drohende Entfernung aus dem Dienst als Folge einer separat zu bestrafenden (!) Straftat,
bei dem Anderen geht's Nichtaufnahme in das Beamtenverhältnis wegen politischem Aktivismus.
Im Grunde vergleicht man Äpfel mit Birnen, nur dass beides auf den ersten Blick als ungerecht daherkommt.
Richtig,
es gibt nicht wirklich eine Vergleichbarkeit -
das Eine entscheidet ein Strafgericht, das Andere ein Verwaltungsgericht.
Bei dem Einen geht's um drohende Entfernung aus dem Dienst als Folge einer separat zu bestrafenden (!) Straftat,
bei dem Anderen geht's Nichtaufnahme in das Beamtenverhältnis wegen politischem Aktivismus.
Im Grunde vergleicht man Äpfel mit Birnen, nur dass beides auf den ersten Blick als ungerecht daherkommt.