Konstantin Macher on Nostr: Irritiert hat mich in dem Artikel der tagesschau auch das hier: „Bei ...
Irritiert hat mich in dem Artikel der tagesschau (npub1y3a…h4vt) auch das hier:
„Bei Minderjährigen gilt die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Außerdem sind in der Regel die Eltern Eigentümer des Smartphones, tracken also "ihr eigenes" Gerät. Rechtlich gesehen benötigen sie also keine Zustimmung der Kinder.”
Nicht die Geräte der Eltern werden hier getrackt, sondern die Kinder, die sie bei sich tragen. Von der rechtlichen Beurteilung mal abgesehen: Ich finde das ist ein wichtiger Unterschied.
„Bei Minderjährigen gilt die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Außerdem sind in der Regel die Eltern Eigentümer des Smartphones, tracken also "ihr eigenes" Gerät. Rechtlich gesehen benötigen sie also keine Zustimmung der Kinder.”
Nicht die Geräte der Eltern werden hier getrackt, sondern die Kinder, die sie bei sich tragen. Von der rechtlichen Beurteilung mal abgesehen: Ich finde das ist ein wichtiger Unterschied.