Freiheitsrechte.org - GFF on Nostr: Damit hätte das LAG Stuttgart das Gehalt unserer Klägerin vollständig an das ihrer ...
Damit hätte das LAG Stuttgart das Gehalt unserer Klägerin vollständig an das ihrer männlichen Kollegen anpassen müssen. Aber das Gericht sprach ihr nur die Differenz zwischen dem weiblichen und männlichen Median zu. Dieser Sonderweg widerspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und EU-Vorgaben. Damit könnten sich Frauen nie mit männlichen Kollegen in der oberen Hälfte der Gehaltsskala vergleichen – selbst wenn es keine Gründe für den Gehaltsunterschied gibt.
https://freiheitsrechte.org/themen/gleiche-rechte-und-soziale-teilhabe/equal-pay-daimler
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