Jascha on Nostr: Der Weg vom Bett an den Rechner ist im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung ...
Der Weg vom Bett an den Rechner ist im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021_37.html
„Der Kläger hat einen Arbeitsunfall erlitten, als er auf dem morgendlichen Weg in sein häusliches Büro (Homeoffice) stürzte. Das Beschreiten der Treppe ins Homeoffice diente nach den verbindlichen Feststellungen der Vorinstanz allein der erstmaligen Arbeitsaufnahme und ist deshalb als Verrichtung im Interesse des Arbeitgebers als Betriebsweg versichert.“
„Der Kläger hat einen Arbeitsunfall erlitten, als er auf dem morgendlichen Weg in sein häusliches Büro (Homeoffice) stürzte. Das Beschreiten der Treppe ins Homeoffice diente nach den verbindlichen Feststellungen der Vorinstanz allein der erstmaligen Arbeitsaufnahme und ist deshalb als Verrichtung im Interesse des Arbeitgebers als Betriebsweg versichert.“