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Wir haben die Bundestagsverwaltung gefragt, warum bei Parteispenden "Ca."-Angaben veröffentlicht werden. In ihrer Antwort schreibt die Verwaltung:
"Unter Beachtung der Neuregelung im Parteiengesetz zu "Werbemaßnahmen anderer" (§ 27a PartG) haben zwei Parteien der Bundestagspräsidentin angezeigt, dass Sie von einem Dritten (hier Campact e. V.) angezeigte beabsichtigte Werbemaßnahmen zur Unterstützung ihres Wahlkampfes als Spende annehmen wollen. 1/2
"Unter Beachtung der Neuregelung im Parteiengesetz zu "Werbemaßnahmen anderer" (§ 27a PartG) haben zwei Parteien der Bundestagspräsidentin angezeigt, dass Sie von einem Dritten (hier Campact e. V.) angezeigte beabsichtigte Werbemaßnahmen zur Unterstützung ihres Wahlkampfes als Spende annehmen wollen. 1/2