BMDV on Nostr: 🔟 Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen Kinder noch auf dem Gehweg radeln. ...
🔟 Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen Kinder noch auf dem Gehweg radeln. Danach müssen sie mit dem Fahrrad auf die Straße oder den Fahrradweg ausweichen.
Grundsätzlich gilt: Helm tragen! Außerdem empfiehlt es sich, helle oder reflektierende Kleidung zu tragen sowie das #Fahrrad auf #Verkehrssicherheit zu prüfen.
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