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Anti-Spiegel
"Hört nicht den Feindsender!"
Die Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland und der EU wird immer strenger
In Deutschland wurde ein aus Karlsruhe betriebener Streamingdienst wegen "Verbreitung illegaler Propaganda" stillgelegt, der Programme von "verbotenen russischen TV-Sendern" ausgestrahlt hat. Den Betreibern, darunter ironischerweise eine Ukrainerin, droht eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr.
von Anti-Spiegel
29. September 2024 17:06 Uhr
Der Westen rühmt sich, der große Kämpfer für Meinungs- und Pressefreiheit zu sein, allerdings ist mittlerweile das Gegenteil der Fall, nachdem im Westen unter diversen Vorwänden eine konsequente Zensur ( https://anti-spiegel.ru/2024/die-meinungs-und-pressefreiheit-wird-in-der-eu-abgeschafft/ ) eingeführt wurde. Die EU hat wenige Tage nach der Eskalation im Donbass die ersten russischen Medien verboten. Außerdem wird unter dem Vorwand, nicht näher definierten „Hatespeech“ zu verbreiten, die freie Meinungsäußerung immer weiter eingeschränkt, wobei die EU die großen Internetplattformen und sozialen Netzwerke zu immer strengerer Zensur drängt, die im Neusprech als „Moderation der Beiträge“ bezeichnet wird, um das hässliche Wort „Zensur“ zu vermeiden. Und die USA haben den russischen Sender RT gerade erst in die Nähe der russischen Geheimdienste ( https://anti-spiegel.ru/2024/der-amerikanische-goliath-fuerchtet-den-russischen-david-und-was-das-fuer-meinungs-und-pressefreiheit-bedeutet/ ) gerückt und gehen nun gegen Menschen vor, die mit RT zusammengearbeitet haben.
Die undemokratische Macht der EU
Letzte Woche wurde ein aus Karlsruhe betriebener Streamingdienst, der Programme von „verbotenen russischen TV-Sendern“ ausgestrahlt hat, wegen „Verbreitung illegaler Propaganda“ stillgelegt. Die meisten deutschen Medien haben darüber bestenfalls am Rande berichtet. Dem SWR war das eine kurze Meldung im Radio wert und in seinem ebenfalls kurzen Artikel darüber schreibt der SWR:
„Die Zollfahndung hat jetzt in Karlsruhe einen illegalen Streamingdienst für russische Fernsehsender gestoppt. Wie der Zoll mitteilt, hatte es bereits am Donnerstag in Karlsruhe eine Hausdurchsuchung gegeben. Ein 37-jähriger Deutscher und seine 42 Jahre alte ukrainische Ehefrau hatten mehrere verbotene Fernsehprogramme aus Russland über das Internet angeboten. Sie sollen den Streamingdienst seit mehr als zwei Jahren verbotenerweise betrieben haben.“
Dass die Zollfahndung eingeschaltet wurde, liegt an der juristischen Konstruktion der in der EU verhängten Zensur. Die Zensurmaßnahmen wurden von der EU-Kommission beschlossen, indem sie Sanktionen verhängt hat. Und die Umgehung von Sanktionen gilt als Außenwirtschaftsdelikt, weshalb der Zoll zuständig ist. Kreativ, das muss man der EU-Kommission lassen, ist man in Brüssel.
Übrigens hat die EU im April alle EU-Mitgliedsländer aufgefordert, die Umgehung von Sanktionen in ihre Strafgesetze aufzunehmen. In der Pressemeldung des EU-Rates hieß es beispielsweise ( https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/04/12/council-gives-final-approval-to-introduce-criminal-offences-and-penalties-for-eu-sanctions-violation/ ):
„Ein vorsätzlicher Verstoß gegen Sanktionen muss jedoch zu einer Freiheitsstrafe als Höchststrafe führen.“
Das zeigt, wie wenig souverän die EU-Mitgliedsstaaten noch sind, wenn die EU ihnen quasi per Dekret vorschreiben kann, was sie in ihre Strafgesetze zu schreiben haben. Wie kann man da noch von Demokratie in Europa sprechen, wenn die von den Menschen in Europa nicht gewählten Strukturen EU-Kommission und EU-Rat den EU-Mitgliedsstaaten bis ins Detail vorschreiben können, was sie in ihre Gesetze zu schreiben haben? Die Parlamente der EU-Staaten müssen das dann umsetzen, wobei man sich fragen muss, wozu es in den EU-Mitgliedsstaaten dann überhaupt noch Parlamente gibt, wenn die nur noch Weisungsempfänger der EU sind?
Verbreitung „illegaler Propaganda“
Weiter schrieb der SWR in seiner kurzen Meldung:
„Wegen Verbreitung illegaler Propaganda dürfen neben anderen zum Beispiel „Russia Today“ oder „Rossija 1″ nicht in Deutschland ausgestrahlt werden. Für diese und weitere verbotene Sender soll das Ehepaar einen Streamingdienst angeboten und damit erhebliche Einnahmen erzielt haben.“
Was ist eigentlich „illegale Propaganda“? Ist alles „illegale Propaganda“, wenn von russischen Medien kommt? Sogar der Wetterbericht und Fußballergebnisse?
Und wie kann es in Ländern, die sich selbst als die Hüter von Meinungs- und Pressefreiheit bezeichnen, überhaupt „illegale Propaganda“, also im Klartext illegale Meinungen, geben? Wenn zwei sich streiten, gibt es immer zwei Sichtweisen, das gilt im Privatleben genauso wie in der Weltpolitik. Wer einen Streit verstehen will, muss sich die Argumente beider Seiten anhören.
In der deutschen Geschichte gab es die DDR, in der „konterrevolutionäre“ Propaganda verboten war. In der Nazizeit stand in Deutschland das Hören der „Feindsender“, beispielsweise der BBC, unter Strafe. Ich bin natürlich schon älter, aber ich habe in der Schule noch gelernt, dass das ganz böse Zensur war, weil die Menschen ja „mündige Bürger“ seien, die Anspruch darauf haben, Zugang zu jeder Information zu bekommen. Wer dieses Recht auf Zugang zu Informationen einschränkt, so wie es in der DDR und in Nazi-Deutschland war, der begehe ein großes Unrecht.
Ich weiß nicht, was deutsche Kinder heute in der Schule lernen, aber zu meiner Zeit war das Teil des Unterrichtsstoffs.
„Hört nicht den Feindsender“
Nun aber passiert genau das im Westen: Der Zugang zu Informationen, die den westlichen Regierungen nicht gefallen, wird eingeschränkt, und wer dagegen etwas tut, dem drohen Gefängnisstrafen.
In der Nazizeit war schon das Hören von ausländischen Radiosendern eine Straftat und man könnte meinen, dass wir in der EU so weit noch nicht sind. Wenn ich die Vorwürfe, dem Ehepaar gemacht werden, das den Streamingdienst betrieben hat, richtig verstehe, wird ihnen formaljuristisch gar nicht die Sendung „illegaler Propaganda“ vorgeworfen, sondern die Tatsache, dass sie damit Geld verdient haben.
Das Teilen und zitieren von Artikeln von RT beispielsweise ist in Deutschland und den meisten EU-Ländern nicht strafbar. Wenn man dabei jedoch Geld verdient, dann wird es offenbar strafbar.
Zumindest verstehe ich die Warnung, die RT heute unter jedem Artikel veröffentlicht, so. Allerdings gibt es eine Ausnahme, denn in Österreich wurde ein Gesetz erlassen, das möglicherweise sogar schon das Teilen von Inhalten von RT und anderen in der EU zensierten Medien unter Strafe stellt. RT-DE schreibt daher unter jeden seiner Artikel:
„Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des „Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes“ am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.“
Was ist das mit der Presse- und Meinungsfreiheit vereinbar, für die der Westen angeblich steht?
Ein Verstoß gegen die Menschenrechte
Die weltweit gültigen Menschenrechte wurden 1948 in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO festgeschrieben. In Artikel 2 kann man dort lesen:
„Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.“
Und in Artikel 19 heißt es unmissverständlich:
„Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“
Im Klartext: Für alle Menschen der Welt, also auch für Menschen in der EU, gilt, dass jeder Meinungen, Informationen und Gedankengut grenzüberschreitend suchen, empfangen und verbreiten darf. Was die EU tut, nämlich die Verbreitung gewisser Meinungen einzuschränken, indem sie sie als „illegale Propaganda“ bezeichnet, ist ein klarer Verstoß gegen die Menschenrechte.
Der Streamingdienst, der nun in Karlsruhe stillgelegt wurde, hat genau das getan, was in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO als Menschenrecht festgeschrieben ist: Er hat „ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut“ empfangen und verbreitet.
Natürlich muss die Meinungsfreiheit dort eingeschränkt werden, wo sie die Rechte anderer verletzt, zu wirklichem Hass und so im Endeffekt zu Unruhen führen kann. Das ist, wenn man in einem Land ein friedliches Zusammenleben sicherstellen will, unvermeidbar, wobei man aber aufpassen muss, dass diese Regelungen nicht auf alles mögliche ausgedehnt werden, um so durch die Hintertür Zensur einzuführen.
Diese notwendige Einschränkung der Meinungsfreiheit muss für eine konkrete Meinung oder eine konkrete Aussage gelten, aber nicht pauschal für alles, was aus einer der Regierung aus irgendwelchen Gründen nicht genehmen Quelle kommt.
Aber was derzeit in Deutschland und der EU passiert, erinnert unbestreitbar an dunklere Zeiten der deutschen Geschichte, als in Deutschland Meinungen, die der Regierungslinie widersprachen, verboten waren und bestraft wurden. Das ist es, was de facto mit dem Streamingdienst passiert ist: Er ist der Zensur zum Opfer gefallen, die durch EU-Sanktionen verhängt wurde und dann – ein wirklich interessantes juristisches Konstrukt – vom Zoll verfolgt wird.
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Für Spenden besuchen Sie bitte die Webseite
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https://anti-spiegel.ru/2024/die-einschraenkung-der-meinungs-und-pressefreiheit-in-deutschland-und-der-eu-wird-immer-strenger/
"Hört nicht den Feindsender!"
Die Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland und der EU wird immer strenger
In Deutschland wurde ein aus Karlsruhe betriebener Streamingdienst wegen "Verbreitung illegaler Propaganda" stillgelegt, der Programme von "verbotenen russischen TV-Sendern" ausgestrahlt hat. Den Betreibern, darunter ironischerweise eine Ukrainerin, droht eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr.
von Anti-Spiegel
29. September 2024 17:06 Uhr
Der Westen rühmt sich, der große Kämpfer für Meinungs- und Pressefreiheit zu sein, allerdings ist mittlerweile das Gegenteil der Fall, nachdem im Westen unter diversen Vorwänden eine konsequente Zensur ( https://anti-spiegel.ru/2024/die-meinungs-und-pressefreiheit-wird-in-der-eu-abgeschafft/ ) eingeführt wurde. Die EU hat wenige Tage nach der Eskalation im Donbass die ersten russischen Medien verboten. Außerdem wird unter dem Vorwand, nicht näher definierten „Hatespeech“ zu verbreiten, die freie Meinungsäußerung immer weiter eingeschränkt, wobei die EU die großen Internetplattformen und sozialen Netzwerke zu immer strengerer Zensur drängt, die im Neusprech als „Moderation der Beiträge“ bezeichnet wird, um das hässliche Wort „Zensur“ zu vermeiden. Und die USA haben den russischen Sender RT gerade erst in die Nähe der russischen Geheimdienste ( https://anti-spiegel.ru/2024/der-amerikanische-goliath-fuerchtet-den-russischen-david-und-was-das-fuer-meinungs-und-pressefreiheit-bedeutet/ ) gerückt und gehen nun gegen Menschen vor, die mit RT zusammengearbeitet haben.
Die undemokratische Macht der EU
Letzte Woche wurde ein aus Karlsruhe betriebener Streamingdienst, der Programme von „verbotenen russischen TV-Sendern“ ausgestrahlt hat, wegen „Verbreitung illegaler Propaganda“ stillgelegt. Die meisten deutschen Medien haben darüber bestenfalls am Rande berichtet. Dem SWR war das eine kurze Meldung im Radio wert und in seinem ebenfalls kurzen Artikel darüber schreibt der SWR:
„Die Zollfahndung hat jetzt in Karlsruhe einen illegalen Streamingdienst für russische Fernsehsender gestoppt. Wie der Zoll mitteilt, hatte es bereits am Donnerstag in Karlsruhe eine Hausdurchsuchung gegeben. Ein 37-jähriger Deutscher und seine 42 Jahre alte ukrainische Ehefrau hatten mehrere verbotene Fernsehprogramme aus Russland über das Internet angeboten. Sie sollen den Streamingdienst seit mehr als zwei Jahren verbotenerweise betrieben haben.“
Dass die Zollfahndung eingeschaltet wurde, liegt an der juristischen Konstruktion der in der EU verhängten Zensur. Die Zensurmaßnahmen wurden von der EU-Kommission beschlossen, indem sie Sanktionen verhängt hat. Und die Umgehung von Sanktionen gilt als Außenwirtschaftsdelikt, weshalb der Zoll zuständig ist. Kreativ, das muss man der EU-Kommission lassen, ist man in Brüssel.
Übrigens hat die EU im April alle EU-Mitgliedsländer aufgefordert, die Umgehung von Sanktionen in ihre Strafgesetze aufzunehmen. In der Pressemeldung des EU-Rates hieß es beispielsweise ( https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/04/12/council-gives-final-approval-to-introduce-criminal-offences-and-penalties-for-eu-sanctions-violation/ ):
„Ein vorsätzlicher Verstoß gegen Sanktionen muss jedoch zu einer Freiheitsstrafe als Höchststrafe führen.“
Das zeigt, wie wenig souverän die EU-Mitgliedsstaaten noch sind, wenn die EU ihnen quasi per Dekret vorschreiben kann, was sie in ihre Strafgesetze zu schreiben haben. Wie kann man da noch von Demokratie in Europa sprechen, wenn die von den Menschen in Europa nicht gewählten Strukturen EU-Kommission und EU-Rat den EU-Mitgliedsstaaten bis ins Detail vorschreiben können, was sie in ihre Gesetze zu schreiben haben? Die Parlamente der EU-Staaten müssen das dann umsetzen, wobei man sich fragen muss, wozu es in den EU-Mitgliedsstaaten dann überhaupt noch Parlamente gibt, wenn die nur noch Weisungsempfänger der EU sind?
Verbreitung „illegaler Propaganda“
Weiter schrieb der SWR in seiner kurzen Meldung:
„Wegen Verbreitung illegaler Propaganda dürfen neben anderen zum Beispiel „Russia Today“ oder „Rossija 1″ nicht in Deutschland ausgestrahlt werden. Für diese und weitere verbotene Sender soll das Ehepaar einen Streamingdienst angeboten und damit erhebliche Einnahmen erzielt haben.“
Was ist eigentlich „illegale Propaganda“? Ist alles „illegale Propaganda“, wenn von russischen Medien kommt? Sogar der Wetterbericht und Fußballergebnisse?
Und wie kann es in Ländern, die sich selbst als die Hüter von Meinungs- und Pressefreiheit bezeichnen, überhaupt „illegale Propaganda“, also im Klartext illegale Meinungen, geben? Wenn zwei sich streiten, gibt es immer zwei Sichtweisen, das gilt im Privatleben genauso wie in der Weltpolitik. Wer einen Streit verstehen will, muss sich die Argumente beider Seiten anhören.
In der deutschen Geschichte gab es die DDR, in der „konterrevolutionäre“ Propaganda verboten war. In der Nazizeit stand in Deutschland das Hören der „Feindsender“, beispielsweise der BBC, unter Strafe. Ich bin natürlich schon älter, aber ich habe in der Schule noch gelernt, dass das ganz böse Zensur war, weil die Menschen ja „mündige Bürger“ seien, die Anspruch darauf haben, Zugang zu jeder Information zu bekommen. Wer dieses Recht auf Zugang zu Informationen einschränkt, so wie es in der DDR und in Nazi-Deutschland war, der begehe ein großes Unrecht.
Ich weiß nicht, was deutsche Kinder heute in der Schule lernen, aber zu meiner Zeit war das Teil des Unterrichtsstoffs.
„Hört nicht den Feindsender“
Nun aber passiert genau das im Westen: Der Zugang zu Informationen, die den westlichen Regierungen nicht gefallen, wird eingeschränkt, und wer dagegen etwas tut, dem drohen Gefängnisstrafen.
In der Nazizeit war schon das Hören von ausländischen Radiosendern eine Straftat und man könnte meinen, dass wir in der EU so weit noch nicht sind. Wenn ich die Vorwürfe, dem Ehepaar gemacht werden, das den Streamingdienst betrieben hat, richtig verstehe, wird ihnen formaljuristisch gar nicht die Sendung „illegaler Propaganda“ vorgeworfen, sondern die Tatsache, dass sie damit Geld verdient haben.
Das Teilen und zitieren von Artikeln von RT beispielsweise ist in Deutschland und den meisten EU-Ländern nicht strafbar. Wenn man dabei jedoch Geld verdient, dann wird es offenbar strafbar.
Zumindest verstehe ich die Warnung, die RT heute unter jedem Artikel veröffentlicht, so. Allerdings gibt es eine Ausnahme, denn in Österreich wurde ein Gesetz erlassen, das möglicherweise sogar schon das Teilen von Inhalten von RT und anderen in der EU zensierten Medien unter Strafe stellt. RT-DE schreibt daher unter jeden seiner Artikel:
„Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des „Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes“ am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.“
Was ist das mit der Presse- und Meinungsfreiheit vereinbar, für die der Westen angeblich steht?
Ein Verstoß gegen die Menschenrechte
Die weltweit gültigen Menschenrechte wurden 1948 in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO festgeschrieben. In Artikel 2 kann man dort lesen:
„Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.“
Und in Artikel 19 heißt es unmissverständlich:
„Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“
Im Klartext: Für alle Menschen der Welt, also auch für Menschen in der EU, gilt, dass jeder Meinungen, Informationen und Gedankengut grenzüberschreitend suchen, empfangen und verbreiten darf. Was die EU tut, nämlich die Verbreitung gewisser Meinungen einzuschränken, indem sie sie als „illegale Propaganda“ bezeichnet, ist ein klarer Verstoß gegen die Menschenrechte.
Der Streamingdienst, der nun in Karlsruhe stillgelegt wurde, hat genau das getan, was in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO als Menschenrecht festgeschrieben ist: Er hat „ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut“ empfangen und verbreitet.
Natürlich muss die Meinungsfreiheit dort eingeschränkt werden, wo sie die Rechte anderer verletzt, zu wirklichem Hass und so im Endeffekt zu Unruhen führen kann. Das ist, wenn man in einem Land ein friedliches Zusammenleben sicherstellen will, unvermeidbar, wobei man aber aufpassen muss, dass diese Regelungen nicht auf alles mögliche ausgedehnt werden, um so durch die Hintertür Zensur einzuführen.
Diese notwendige Einschränkung der Meinungsfreiheit muss für eine konkrete Meinung oder eine konkrete Aussage gelten, aber nicht pauschal für alles, was aus einer der Regierung aus irgendwelchen Gründen nicht genehmen Quelle kommt.
Aber was derzeit in Deutschland und der EU passiert, erinnert unbestreitbar an dunklere Zeiten der deutschen Geschichte, als in Deutschland Meinungen, die der Regierungslinie widersprachen, verboten waren und bestraft wurden. Das ist es, was de facto mit dem Streamingdienst passiert ist: Er ist der Zensur zum Opfer gefallen, die durch EU-Sanktionen verhängt wurde und dann – ein wirklich interessantes juristisches Konstrukt – vom Zoll verfolgt wird.
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